AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen AVIVOX GmbH
(1. Juli 2020)
1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter und oder Käufer. Abweichende
Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von AVIVOX GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Zu den Marken der AVIVOX GmbH gehören
AVIVOX REMOTE, AVIVOX SYSTEMS und AVIVOX EVENT. Diese AGB haben gleichermassen Gültigkeit für alle drei Marken.
2. Der Vertragsabschluss basiert auf einer Auftragsbestätigung, welche elektronisch übermittelt wird und vom Leistungsbezüger nicht
unterzeichnet werden muss. Der Leistungsbezüger verpflichtet sich lediglich den Erhalt zu bestätigen. Weiter muss dieser allfällige
Beanstandungen innert 5 Tagen schriftlich melden. Ist der Auftrag kurzfristig und es sind ab Ausstellung bis zum Anlassdatum weniger
als 5 Tage die verbleiben, sind Beanstandungen unmittelbar mittzuteilen. Der Auftrag hat in jedem Fall ab Zustellung Gültigkeit.
3. Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Sonst ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder
des Beirats (Vormund) erforderlich. Bei Warenabholung muss ein Ausweis vorgelegt und gegebenenfalls eine Kopie hinterlegt werden.
Zudem kann ein Depotbetrag gefordert werden.
4. Grundsätzlich ist der volle Betrag in bar bei Abholung der Miet- und oder Kaufware zu bezahlen, sonst kann die Warenausgabe
verweigert werden. Bei grösseren Auftragssummen kann AVIVOX GmbH eine Vorauszahlung gemäss Vereinbarung verlangen. Andere
Zahlungskonditionen werden Vertraglich geregelt und sind im jeweiligen Auftrag hinterlegt. AVIVOX GmbH ist berechtigt, ihre Leistung
zu verweigern oder sofort (d.h. ohne vorgängige Fristansetzung) vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bezahlung der Leistung nicht
fristgerecht erfolgt.
5. Die Mietgeräte und alle zugehörigen Bestandteile bleiben Eigentum der AVIVOX GmbH. Die Mietware ist gegen Einbruchdiebstahl,
Elementarschäden und Transportschäden (sofern der Transport durch AVIVOX GmbH organisiert wird) versichert. Der Selbstbehalt
liegt bei CHF 2500.- und ist durch den Mieter zu tragen. Alle anderen Schäden sind ausgeschlossen und der Mieter kommt für allfällige
Schäden auf. Die Versicherungsgebühr wird ausgewiesen. Falls diese nicht ausgewiesen wird, ist die Versicherung Sache des Mieters.
Der Mieter übernimmt in diesem Fall die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Magazinausganges bis zum Zeitpunkt des
Magazineingangs und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung
oder Bedienung, äussere Einflüsse (Elementarschäden), Drittpersonen, Verlust, Diebstahl und übermässigen Verschleiss oder
Wertverminderung, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind). Wir behalten uns das Rechte vor, bei beschädigten,
verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Waren den Mieter haftbar zu machen. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen
Fahrzeug, vor Wasser, Diebstahl etc. geschützt, transportiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietware ausreichend vor
unbefugtem Zugriff abzuschirmen und gegen Wasser, Feuchtigkeit sowie Verschmutzung zu schützen.
6. Alle Mietpreise gelten für Selbstabholer für 24h von der Warenausgabe bis zur Rücknahme im AVIVOX GmbH Lager in Affoltern am
Albis (ZH). Die Preise und Faktoren werden pro Veranstaltung berechnet. Bei Vollservice-Mieten gelten die Preise für einen Anlasstag.
Preise für längere Mietdauer werden aufgrund der Mietpreisberechnungstabelle berechnet. Auf- und Abladen ist Sache des Mieters.
Sämtliche weitere anfallende Kosten werden vom Mieter getragen. Transport, Montage, Bedienung, Demontage durch AVIVOX GmbH
wird nach Aufwand abgerechnet. Anfallende Spesen werden vom Mieter getragen.
7. Die im Mietvertrag festgesetzte Mietdauer darf nicht überschritten werden. Jeder weitere Tag wird gemäss der
Mietpreisberechnungstabelle verrechnet. Ebenfalls kann eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30% des Gesamtbetrages (bei
Beträgen unter Fr. 100.- pauschal Fr. 30.-) erhoben werden. Mietausfälle, die durch verspätete Rückgabe von Mietgegenständen
entstehen, werden dem säumigen Mieter voll verrechnet. Eine reguläre Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache meist möglich.
AGB AVIVOX GmbH Stand: 1. Juli 2020 Seite 1 von 28. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. INDUSTRIESTRASSE 17 TEL 044 586 99 22 INFO@AVIVOX.CH
8910 AFFFOLTERN A/A FAX 044 586 99 22 WWW.AVIVOX.CH
Die Mietware wird durch uns bei Rückgabe gereinigt und geprüft. Damit ist diese für die nächste Vermietung betriebsbereit. Der Mieter
hat das Recht, sich die Ware bei Abholung vorführen und erklären zu lassen (gegen Gebühr). Er bestätigt durch unterzeichnen des
Lieferscheins, dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei befunden hat, sowie alle auf dem Mietvertrag aufgeführten
Mietgegenstände erhalten zu haben. Nachträglich reklamierte Mängel können von AVIVOX GmbH nicht anerkannt werden. Verzichtet
der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle anlässlich der Rückgabe, anerkennt der Mieter
die von AVIVOX GmbH erstellte Bestandsaufnahme.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung
gestellt. Der entstehende Mietausfall kann dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Jede Art von Manipulation an den Geräten
(ausser den dafür vorgesehenen Funktionen) ist dem Mieter oder Dritten untersagt. Die Kosten zu Wiederherstellung des
Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet. Allenfalls notwendige Reparaturen während der Mietzeit müssen AVIVOX GmbH,
oder einer von AVIVOX GmbH bezeichneten Firma, übergeben werden. Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Kunden.
AVIVOX GmbH behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten und Transportbehälter Werbung in angemessener Grösse anzubringen.
Die Firmenlogos, Schriftzüge und Beschriftungen dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
Falls die gewünschte Mietware bei Abholung nicht verfügbar ist (in Reparatur oder vom Vormieter nicht rechtzeitig retourniert), ist
AVIVOX GmbH bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sowie den Mieter baldmöglichst zu benachrichtigen. Für fehlende
Mietware kann AVIVOX GMBH nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Defekte sind unvorhersehbar, daher verzichtet der Mieter in
Abänderung §256 Abs. 2 OR, ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung.
Der Auftraggeber hat bei vorzeitigem Rücktritt vom Mietvertrag oder Kaufvertrag die bereits entstandenen Kosten zu bezahlen.
Zusätzlich ist eine pauschalisierte Umtriebsentschädigung nach folgender Abstufung (im Bezug auf die Projektsumme) zu entrichten:
Über 60 Tage vor Eventstart oder Aufbau (was zuerst eintritt) pauschal 50%
Über 30 Tage vor Eventstart oder Aufbau (was zuerst eintritt) pauschal 70%
Über 14 Tage vor Eventstart oder Aufbau (was zuerst eintritt) pauschal 80%
Über 7 Tage vor Eventstart oder Aufbau (was zuerst eintritt) pauschal 90%
Weniger als 7 Tage vor Eventstart oder Aufbau (was zuerst eintritt) 100%
Für Dienstleistungen durch Dritte, welche über AVIVOX angeboten werden (z.B. Dolmetscher, Künstler, Freelancer etc.) gelten andere
Konditionen, welche von Absatz 11 ausgeschlossen sind. Im Grundsatz sind gebuchte Leistungen vollumfänglich ab
Vertragsunterzeichnung zu entschädigen.
Die von AVIVOX GMBH vermieteten Geräte sind für den professionellen Einsatz bestimmt. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal
bedient werden. Für Personen und Sachschäden übernehmen wir keine Haftung. Alle Geräte sind von AVIVOX GMBH
Sicherheitsgeprüft und müssen in elektrischer Hinsicht zusätzlich mit FI-Schutzschaltern gesichert werden. Aufgehängte Geräte sind
immer nach Vorschrift zu sichern. Für die Einhaltung der aktuell gültigen Gesetze von Schallpegelgrenzwerten ist der Mieter
verantwortlich.
Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte sowie SUISA-Gebühren und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt der
Mieter eigenständig und auf seine Kosten.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Der Mieter erklärt sich mit unseren Miet- und Kaufbedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht
angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das schweizerische Obligationenrecht (OR) §253 – §273. Diese
Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AVIVOX GMBH und Mieter unterstehen schweizerischem Recht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Mietbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht tangiert. Das Vertragsverhältnis richtet sich
ausschliesslich nach Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.